Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
SKA erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Besteller auf solche verweist.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Angebote ohne Annahmefrist sind unverbindlich.
SKA nimmt Bestellungen freibleibend entgegen.
Der Vertrag mit dem Besteller kommt erst mit dem Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung von SKA zustande. Bei Sofortlieferungen kann die Rechnung die Auftragsbestätigung ersetzen.
Die Lieferungen und Leistungen sind in der Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt.
3. Prospekte, Kataloge, Druckschriften
Angaben in Katalogen, Werbeschriften und sonstigen allgemeinen Informationen sind unverbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
4. Preise / Mindestbestellwert
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführten Preise verstehen sich als Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Bestellungen, die den SKA-Mindestauftragswert nicht erreichen, wird ein entsprechender Zuschlag berechnet.
5. Liefertermine / Verzug / Abrufaufträge
Die Liefertermine sind informativ. Der Liefertermin kann sich entsprechend verschieben, wenn Hindernisse auftreten, die SKA trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann. Der Besteller wird von SKA über Beginn und Ende solcher Umstände schnellstmöglich informiert.
Die Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz.
Soweit mit dem Besteller vereinbart ist, dass innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine vereinbarte Liefermenge zu liefern ist (Rahmenauftrag) und dem Besteller das Recht zusteht, jeweils das Lieferdatum für Teillieferungen zu bestimmen, sind die Teilliefermengen mindestens 8 Wochen vor dem gewünschten Lieferdatum bei SKA abzurufen. Nach Ablauf des Abschlusszeitraums, spätestens jedoch 20 Monate nach bestätigtem Rahmenauftrag, kann SKA dem Besteller die noch nicht abgerufene Menge liefern und berechnen.
6. Verpackung / Versand
Die Verpackungsart sowie die Auswahl von geeigneten Verpackungsmaterialien bleiben SKA überlassen.
Soweit nicht anders vermerkt, erfolgt der Versand EXW (ab Werk Stachen) und Transport- bzw. Portokosten, Expressgebühren, sowie Kosten für Verpackungen und Einwegpaletten werden dem Besteller berechnet.
7. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von SKA spätestens am 30. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Hält der Besteller den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten.
8. Eigentumsvorbehalt
SKA bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware, bis diese vollständig bezahlt ist.
9. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung vom Lager der SKA auf den Besteller über.
10. Prüfung und Abnahme
Der Besteller hat die Lieferungen von SKA innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und SKA eventuelle Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten die Lieferungen und Leistungen von SKA – unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel – als genehmigt.
11. Retouren
Retouren werden nur nach vorgängiger Übereinkunft mit SKA angenommen. SKA behält sich vor, dem Besteller bei Rücknahme von gelieferter Ware, je nach Zustand, mindestens einen Teil des Warenwerts zu berechnen. Sonderanfertigungen und Artikel, welche SKA nicht am Lager führt, werden nicht zurückgenommen.
12. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 18 Monate ab Inbetriebnahme, längstens jedoch 24 Monate ab Erhalt der Ware.
Bei rechtzeitiger Mitteilung allfälliger Mängel ist SKA, unter Ausschluss des Wandelungs- und Minderungsanspruchs zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet, sofern die Mängel von SKA zu vertreten sind. Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht infolge Materialfehler entstanden sind, wie z.B. normale Abnützung, nicht fachgerechter Einbau, unangemessene Anwendung oder Belastung, mangelnde Wartung sowie höhere Gewalt oder andere Gründe, die SKA nicht zu vertreten hat.
13. Ausschluss weiterer Haftung
Der Besteller hat wegen Mängeln an Lieferungen und Leistungen von SKA die in Ziffer 12 genannten Rechte.
Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Produkthaftpflichtgesetzes bleiben vorbehalten.
14. Änderung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
SKA behält sich Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit vor.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist für beide Parteien Arbon. SKA kann den Besteller auch vor den an seinem Sitz/Wohnsitz zuständigen Gerichten belangen.
Stachen, 1. September 2014